Hinweis zur Datenerhebung
Teil B: Hinweise für die Teilnehmenden
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Projekt, an dem Sie teilnehmen wollen, wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) mitfinanziert. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so auch Deutschland, können aus diesem Fonds Gelder erhalten. Dafür müssen sie jedoch belegen und nachweisen, dass diese Gelder ordnungsgemäß verwendet werden. Zur Gewährung dieser Mittel ist es notwendig, dass bestimmte Informationen von Ihnen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.1 Diese Angaben werden vor allem benötigt, damit das Land Rheinland-Pfalz seinen Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission nachkommen kann. Erfüllt das Land Rheinland-Pfalz diese Pflichten nicht oder nur ungenügend, drohen finanzielle Rückforderungen auch von bereits zugewiesenen Mitteln. Mit diesem Merkblatt möchten wir Sie über verschiedene Aspekte der Datenerhebung informieren.
Zu welchem Zweck werden personenbezogene Daten erhoben?
Im Programm, der von der EU genehmigten Grundlage der ESF+-Förderung, ist festgelegt, welche Ziele mit den ESF+-Fördermitteln in Rheinland-Pfalz erreicht werden sollen. Für die Erfolgsmessung wurden hierzu Plan- und Zielgrößen im Programm benannt. Sowohl zur Kontrolle dieser Plan- und Zielgrößen als auch zur Steuerung und Verwaltung der ESF+-finanzierten Projekte ist es notwendig, personenbezogene Daten zu jedem Projekt zu erfassen, d. h. auch von Ihnen als Teilnehmende/n müssen persönliche Daten erhoben werden. Zum einen dient die Erfassung der Daten zur wirksamen und für den Einzelnen nützlichen Steuerung der Fördermittel und zum anderen zur Kontrolle, um fehlerhafte Verwendung oder gar Missbrauch der Fördermittel auszuschließen. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben führen dazu, dass eine Projektteilnahme nicht möglich ist.
Welche personenbezogenen Daten werden wie erhoben?
Der Projektträger dieses Projekts wurde zu der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der notwendigen Daten über Sie verpflichtet. Die Datenerhebung erfolgt mit dem EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus 2021-2027 durch den jeweiligen Projektträger des Projekts, der Verantwortlicher für die Datenerhebung im Sinne von Art. 4 Ziffer 7 der Datenschutzgrundverordnung ist. Er ist dabei zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Das EDV-Begleitsystem ist Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz. Erhoben werden Daten zu Ihrer beruflichen und sozialen Situation zu Beginn Ihrer Teilnahme, ggf. Daten im Rahmen der Förderung und Hilfeplanung während der Projektlaufzeit sowie zu Ihrer beruflichen und sozialen Situation von bis zu 4 Wochen nach Ihrem Projektaustritt. Zudem erfolgt eine stichprobenartige Erhebung zu Ihrer beruflichen und sozialen Situation nach 6 Monaten nach Projektaustritt.
Im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus 2021-2027 sind Ihr Name und Vorname, Ihre Adresse (mit Ausnahme der Postleitzahl) sowie die weiteren Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) nur für Ihren Projektträger sicht- und lesbar.
Weiteren Zugriff auf die in dieser Form pseudonymisierten Daten erhalten nur die für die Verwaltung, Evaluation und Kontrolle des ESF+ in Rheinland-Pfalz zuständigen Stellen. Eine Zusammenführung Ihres Namens, Ihrer Adresse sowie der weiteren Kontaktdaten und den übrigen Daten wird nur erfolgen, wenn überprüft werden soll, dass die Unterstützung der Europäischen Union ordnungsgemäß eingesetzt wurde oder die Folgen des Projekts wissenschaftlich bewertet werden (Evaluation) und Sie in diesem Zusammenhang befragt werden sollen. Welche konkreten Daten erfasst werden, entnehmen Sie der beigefügten Übersicht der zu erhebenden Daten (Teil C).
Es wird sichergestellt, dass nur ein namentlich benannter und berechtigter Kreis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Projektträger und bei den für die Verwaltung, Evaluation und Kontrolle des ESF+ in Rheinland-Pfalz zuständigen Stellen einen Zugriff auf die personenbezogenen Informationen erhalten.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich weitergeleitet an:
 die Zwischengeschaltete Stelle (Bewilligungsbehörde) im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Kontaktmöglichkeit: Erik Zschutschke, Referat 63 „Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, Europäischer Sozialfonds“, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz, Tel.: 06131/967-461, Zschutschke.Erik(at)lsjv.rlp.de),
 die ESF+-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung(Kontaktmöglichkeit: Regina Wicke, Referat 623 „Europäische Arbeitsmarktpolitik, Europäischer Sozialfonds“, Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Bauhofstraße 9 in 55116 Mainz, Tel.: 06131/16-2351, Regina.Wicke(at)mastd.rlp.de)
 mit der Prüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Projekte sowie des Programms beauftragte Organisationen sowie
 mit der Evaluation/Bewertung der Projekte beauftragte Organisationen.
Warum muss ich eine Bestätigung über die Aufklärung durch den Projektträger bzgl. der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten unterzeichnen?
Für die Erhebung der Daten sind die Projektträger verantwortlich und unterstützen die Teilnehmenden bei der Datenerhebung. Zudem informieren sie die Teilnehmenden über die datenschutzrechtlichen Zusammenhänge und gehen auf entstehende Fragen ein. Diese obligatorische Aufklärung dient zu Ihrer Information über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten. Über die Erklärung (Vordruck in Teil E) wird von Ihnen bestätigt, dass Sie diese Aufklärung erhalten haben. Die von Ihnen unterschriebene Bestätigung ist durch den Projektträger für nachgehende Kontrollen im Rahmen der Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.
Für Minderjährige ist grundsätzlich die Einwilligung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Sofern Minderjährige die erforderliche Reife besitzen, um die Tragweite ihrer Unterschrift beurteilen zu können, kann die Bestätigung auch von den Betroffenen unterzeichnet werden. Dies ist jedoch im Einzelfall durch die Fachkräfte im Projekt zu beurteilen und zu dokumentieren.
Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß Art. 82 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 bis zum 31.12.2034 gelöscht.
Welche Rechte stehen mir nach dem Datenschutz zu?
Die ESF+-Verwaltungsbehörde (Kontakt siehe oben) ist die nach Art. 4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung verantwortliche Stelle. Dort können Sie unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen Ihre datenschutzrechtlichen Rechte geltend machen. Auf Antrag ist Ihnen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erteilen (Recht auf Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung). Sofern unrichtige Daten gespeichert wurden, können Sie die sofortige Berichtigung verlangen (Recht auf Berichtigung nach Art. 16 Datenschutz-Grundverordnung). Sie haben ein Recht auf Löschung Ihrer Daten, wenn die gesetzlichen Voaussetzungen dafür vorliegen (Recht auf Löschung nach Art. 17 Datenschutzgrund-Verordnung). Sie können die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 Datenschutz-Grundverordnung). Sie haben das Recht, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchtstabe e) oder f) Datenschutzgrund-Verordnung erfolgt, Widerspruch einzulegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Widerspruch erfüllt sind (Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung).
Es besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragen für den Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34 in 55116 Mainz (Kontaktmöglichkeit: Tel.: 06131/8920-0, poststelle(at)datenschutz.rlp.de).